Verwaltungsrecht

„Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht.“ ist der Lehrsatz im Klassiker-Lehrbuch des Verwaltungsrechts.

Im Verwaltungsrecht, hier bearbeiten wir mit großem, nahezu kontinuierlichem Erfolg insbesondere das Beamtenrecht und das Schulrecht, bestehen also eherne Grundsätze, die das aktuelle Verfassungsrecht überdauern.

Als Laie ist man hier folglich aufgeschmissen.

Den Schwerpunkt unserer Ausbildung haben wir Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Kamper & Kaya auf das Verwaltungsrecht gelegt. Nur diese profunde vertiefende Ausbildung befähigt uns, hier – fast ausschließlich mit Erfolg – den Finger in die „verwaltungsrechtliche Wunde“ zu legen und so die Behörde, die sich von ihrem einmal eingeschlagenen Weg unter normalen Umständen nicht abbringen lässt, mit oder ohne Hilfe des Gerichts zu einer anderen, ihre Interessen beachtenden Entscheidung zu veranlassen.

Im Schulrecht hat die Behörde den Sachverhalt oft nicht ausreichend festgestellt und stützt ihre schwerwiegende Entscheidung zulasten Ihres Kind auf die Aussagen weniger, die zumeist den vorgeworfenen Sachverhalt weder bezeugen noch konkretisieren können.

Wird gegen Ihr Kind eine unberechtigte Maßnahme verhängt oder droht diese, ist schnelles professionelles Handeln erforderlich, um diese Maßnahme noch vor Vollzug abzuwenden. Lassen Sie Ihr Kind nicht im Regen stehen!

Im Beamtenrecht ist Beharrlichkeit und Kenntnis der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gefragt. Wir bilden uns in diesen Rechtsgebieten ständig fort. Auf Grundlage einer verfassungsrechtlichen Promotion an einem der führenden Lehrstühle für Verfassungsrecht ist die solide Basis für die Wahrnehmung Ihrer Interessen gegen Fehlentscheidungen des Dienstherrn gelegt.

Nehmen Sie Ihre Interessen durch und mit uns wahr, auch wenn Sie vielleicht eine deutliche Summe investieren müssen: Denn wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Sie haben Fragen, benötigen weitere Informationen oder wünschen eine konkrete Beratung in Belangen rund um das Verwaltungsrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.