Steuerrecht

Steuerrecht

„Das Gesetz verbietet Millionären wie Obdachlosen gleichermaßen unter Brücken zu nächtigen.“ Ein zynischer Satz, aber im Steuerrecht wäre es schon ein Fortschritt, wenn das Gesetz Geringverdiener wenigstens nicht schlechter stellen würde als Milliardäre. Die europäische Steuerrealität ist leider anders.

Wir machen uns stark für Einkommens- und Umsatzsteuerzahler sowie vermeintliche Einkommens- und Umsatzsteuersünder.

Wir führen Sie aus einem Steuerstrafverfahren heraus oder, wenn dieses nicht möglich ist, zeigen Ihnen den Weg auf, eine möglichst geringe Bestrafung zu erzielen.

In materiellen und formellen Steuerfragen beraten wir Sie und vertreten sie notfalls vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Notfalls ziehen wir die Kompetenz von Steuerberatern, mit denen wir kooperieren, hinzu.

Wir können so zwar nicht erreichen, dass sie wie die milliardenschweren Konzerne nur wenige Prozente Ihres Gewinns/ Ihres Einkommen zu versteuern haben. Aber etwas mehr Steuergerechtigkeit, das können wir Ihnen versichern, haben wir in der Vergangenheit für unsere Mandantin und Mandanten schon sehr oft erfolgreich erzielt.

Das Rechtsgebiet Steuerrecht wird in unserem Haus insbesondere von Herrn Dr. Kamper, Fachanwalt für Steuerrecht, vertreten.

Unsere Schwerpunkte zu Ihrem Vorteil sind im Steuerrecht:

  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
  • Steuerstrafrecht.

Sie haben Fragen, benötigen weitere Informationen oder wünschen eine konkrete Beratung in Belangen rund um das Steuerrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.