Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund

Arbeitsrecht Kamper und Kaya

Das Arbeitsrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete für alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, garantiert dieses den Arbeitnehmern doch ihren Lebensstandard.

Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisiert, Dr. Kamper vertritt im Schwerpunkt seiner Tätigkeit dieses Rechtsgebiet seit mittlerweile über 20 Jahren.

Dabei vertreten wir Arbeitgeber, Geschäftsführer und Arbeitnehmer in Dortmund und Umgebung, insbesondere bei Kündigung und Mobbing.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Betriebsräte und Personalräte.

Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisiert, Kündigungen, Mobbing und Betriebsräte sind unser absoluter Schwerpunkt – in Dortmund und Umgebung.

Insoweit haben wir uns insbesondere auf die Gebiete Kündigung und Erzielung einer möglichst hohen Abfindung spezialisiert. Durch eine Kündigung wird vielen Arbeitnehmern der Boden unter den Füßen regelrecht weggezogen, ihre wirtschaftliche Existenz – nicht selten unter Verstoß gegen Recht und Gesetz – vernichtet oder doch zumindest gefährdet. Wer sich in einem solchen Fall nicht wehrt, dem ist wirklich nicht zu helfen.

Arbeitsrecht bei Kündigung

Bei Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber stehen wir zügig für eine unverbindliche telefonische Beratung kostenlos zur Verfügung. In dieser beraten wir Sie, ob sich ein Vorgehen gegen die Kündigung lohnt. Falls ja, beraten wir Sie regelmäßig noch einmal kostenlos in der Kanzlei, wenn Sie das wünschen.

Bestehen Sie immer auf ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt und lassen Sie sich nicht von unqualifizierten „Telefonkräften das Blaue vom Himmel versprechen“.

Bei Kündigungen kommen wir Ihnen soweit möglich finanziell entgegen. Denn eine Kündigung ist oft ein „schwerer Schlag“. In vielen Fällen können wir im Ergebnis für Sie kostenfrei Ihre Interessen wahrnehmen, obwohl Sie vor dem Arbeitsgericht, 1. Instanz, die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG selbst zu tragen haben.

Wichtig: Gegen eine Kündigung muss unverzüglich Klage erhoben werden, die Klage muss spätestens binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Das Kündigungsschutzgesetz findet zwar nur auf Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern Anwendung – mit Ausnahmen, doch auch Arbeitnehmern, die in kleineren Betrieben beschäftigt sind, konnten wir in der Vergangenheit schon oft helfen.

Denn viele Kündigungen sind willkürlich ausgesprochen und damit rechtswidrig. Da es dem Arbeitgeber oft etwas wert ist, das Arbeitsverhältnis gleichwohl zu beenden, erstreiten wir mit Ihnen zusammen hohe und höchste Abfindungen.

Neben dem Kündigungsschutz sind wir Experten für Betriebsverfassungsrecht, wehren Abmahnungen ab, setzen Vollbeschäftigung, höhere Vergütung und Zeugnisse durch und begleiten Sie auf Wunsch auch in einem Mediationsverfahren.

Was machen wir anders als andere Kanzleien?

Der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt/die von Ihnen ausgewählte Rechtsanwältin begleitet Sie durch ihren gesamten Fall von Anfang an – im Unterschied zu größeren Kanzleien wird der Fall also nicht „weitergereicht“, je nach dessen Wichtigkeit für die Kanzlei.

Zu unseren Sprechzeiten können Sie uns gewöhnlich persönlich erreichen. Falls nicht, rufen wir Sie – Urlaubszeiten ausgenommen – binnen 24 Stunden zurück. Sie brauchen ihren Fall oder Ihre Fragestellung also nicht, wie sonst nicht unüblich, mit einer Angestellten oder einem Angestellten zu diskutieren, die/der kein juristisches Studium absolviert hat, sondern besprechen diesen stets mit Ihrem sachbearbeitenden Rechtsanwalt/ Ihrer sachbearbeitenden Rechtsanwältin.

Hochwertige qualitative Arbeit hat ihren Preis. Wir investieren zum Beispiel sehr viel Zeit und Geld in Fortbildung und Information über die neueste Rechtsprechung. Gleichwohl versuchen wir, unsere Kosten und damit auch unser Honorar so niedrig wie möglich zu halten, indem wir auf luxuriöse Geschäftsräume und PKW ebenso wie auf einen Personalüberhang verzichten.

In der Vergangenheit und bis heute konnten wir deshalb oft 20-30 % unter den Vergütungen bleiben, die üblicherweise von Rechtsanwälten mit ihren Mandanten vereinbart werden. Auch darauf sind wir stolz.

Internetkanzleien/ Legal Tech: Bei uns prüft ein erfahrener Anwalt und kein Algorithmus, der Ungerechtigkeit nicht „spüren“ und ggf. aus der Reihe tretende Besonderheiten Ihres Falles nicht erkennen kann, welche Rechte Ihnen zustehen. Bei Rückfragen sprechen Sie mit dem Ihren Fall bearbeitenden Rechtsanwalt – und nicht mit einer Sie vertröstenden nicht-juristischen Bürokraft, gar einem Computer. Schließlich – und das ist für Ihre Interessen besonders wichtig – vertritt Sie Ihr Anwalt vor Gericht. Internetkanzleien heuern demgegenüber üblicherweise irgendeinen Anwalt vor Ort an, der weder Sie noch Ihren Fall (näher) kennt, aber gegen geringes Entgelt bereit ist, den Gerichtstermin wahrzunehmen.

Sie haben Fragen, benötigen weitere Informationen oder wünschen eine konkrete Beratung in Belangen rund um das Arbeitsrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.